Ausstellung von Bestätigungen

Bitte befülle das Formular mit den notwendigen Informationen zum Datenabgleich und für eine etwaige spätere Kontaktaufnahme unsererseits.

  • Mitgliedsbestätigungen

Wenn du das Formular vollständig und richtig ausgefüllt hast, übermitteln wir dir so rasch wie möglich die Bestätigung an deine angegebene E-Mail Adresse.

  • „Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen“ (§ 5 Absatz 2 der 2. WaffV) anlässlich einer periodischen Überprüfung nach dem WaffG (§ 25 WaffG 1996)

Wir benötigen von dir eine Auflistung von den letzten Schießtrainings aus den letzten vier Monaten. Nicht nur in Jagerberg und es zählen auch Bewerbe.

Falls du neben den im Formular angeführten Trainingszeiten noch weitere Trainingsaufzeichnungen als Bild oder PDF Datei haben solltest, so sende uns diese bitte an verein@ssv-jagerberg.at.

Wir bearbeiten deine Anfrage so rasch wie möglich und übermitteln dir die Bestätigung anschließend an deine angegebene E-Mail Adresse.

  • § 11b WaffG (Sportschützenbestätigung)

Bitte überprüft zuvor die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten. Das RIS und der ISB bieten eine ausführliche Grundlage zu diesem Thema. Digitalisiert alle eure Urkunden, Ranglisten oder sonstigen Dokumente, die ihr auch bei der zuständigen BH überreichen werdet.

Eine persönliche Kontaktaufnahme an einem Club- oder CUP Abend mit einem Vorstandsmitglied ist die Voraussetzung für alle weiteren Schritte!

Abschließend sendet ihr diese Unterlagen an verein@ssv-jagerberg.at. Nach der persönlichen Kontaktaufnahme und wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur Bearbeitung eurer Anfrage.

  • Langwaffenbenützung mit Kimme und Korn

Bitte befüllt das Onlineformular, damit wir Kenntnis über euer Engagement haben. Eine persönliche Kontaktaufnahme vor Ort mit einem abschließenden Testschießen ist zwingend erforderlich.