Ausstellung von Bestätigungen

Bitte übermittelt bei allen Anfragen eure aktuell gemeldete Adresse mit der aktuellen Handynummer zum Abgleich bzw. für eine Kontaktaufnahme unsererseits.

  • Mitgliedsbestätigungen

Bitte sendet eine Anfrage an verein@ssv-jagerberg.at. Nach der internen Überprüfung und einer etwaigen Kontaktaufnahme kann eine Bestätigung ausgestellt werden.

  • „Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen“ (§ 5 Absatz 2 der 2. WaffV) anlässlich einer periodischen Überprüfung nach dem WaffG (§ 25 WaffG 1996)

Um einen bestmöglichen Ablauf zu gewähren, bitten wir unsere Mitglieder um eine Auflistung von den letzten Schießtrainings aus den letzten vier Monaten per Mail an verein@ssv-jagerberg.at zu übermitteln. Sonstige Trainingsaufzeichnungen in Bild oder PDF sind auch herzlichst willkommen.

  • § 11b WaffG (Sportschützenbestätigung)

Bitte überprüft zuvor die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten. Das RIS und der ISB bieten eine ausführliche Grundlage zu diesem Thema. Digitalisiert alle eure Urkunden, Ranglisten oder sonstigen Dokumente, die ihr auch bei der zuständigen BH überreichen werdet.

Eine persönliche Kontaktaufnahme an einem Club- oder CUP Abend mit einem Vorstandsmitglied ist die Voraussetzung für alle weiteren Schritte!

Abschließend sendet ihr diese Unterlagen an verein@ssv-jagerberg.at. Nach der persönlichen Kontaktaufnahme und wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur Bearbeitung eurer Anfrage.