Standordnung

Standordnung des SSV Jagerberg

Kurz- und Langwaffenanlage

  • Das Betreten und die Benutzung der Schießstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Sportschützenverein Jagerberg stellt lediglich die Anlagen zur Verfügung. Eine Haftung seitens des Vereins ist ausgeschlossen.
  • Personen mit behördlichem (auch vorläufigem) Waffenverbot ist das Betreten, die Benutzung und der Aufenthalt in den Schießständen nicht erlaubt. Waffenverbote nach § 5, Abs.5 Zivildienstgesetz 1986 sind hiervon nicht betroffen.
  • Aus Sicherheitsgründen werden die Räumlichkeiten, in denen geschossen wird, und die Eingangsbereiche videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden im Anlassfall zur Beweissicherung herangezogen.
  • Die Schießstätte darf weder mit geladener Waffe betreten noch verlassen werden. Waffen dürfen nicht (egal ob geladen oder ungeladen) geholstert getragen werden. Im Dienst befindliche Waffenträger sind hiervon ausgenommen. Waffen und Munition dürfen außerhalb der Schießräumlichkeiten nur in Behältnissen transportiert werden.
  • Den Vereinsmitgliedern ist die Nutzung des Schießstandes grundsätzlich gestattet. Mitglieder der Partnervereine dürfen die Anlage innerhalb der vorgegebenen Schießzeiten benützen. Personen von Institutionen, Firmen, Körperschaften und Unternehmen sind erlaubt, die Anlage in der Zeit der Standmiete zu verwenden. Schnupperschützen bedürfen der Aufsicht eines Vereinsmitgliedes.
  • Die Schlüsselkarte/Zutrittskarte darf nur an Vereinsmitglieder weitergegeben werden und ist im Standblatt zu protokollieren.
  • Jeder Schütze, jede Schützin (in weiterer Folge nur noch Schütze oder Schützen genannt) muss sich in das Standblatt eintragen. Die abgegebenen Schüsse sind zu vermerken.
  • Personen, die allein schießen, sind für die Standsicherheit eigenverantwortlich.
  • Wenn zeitgleich 2 oder mehr Schützen den Stand nutzen, so ist eine verantwortliche Person zu bestimmen und als Standaufsicht zu protokollieren.
  • Jeder Schütze ist für jeden abgegebenen Schuss selbst verantwortlich und haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für alle entstandenen Schäden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheit am Schießstand für alle Personen und die gesamte Infrastruktur gewährleistet ist.
  • Es darf immer nur ein Schütze pro Stand schießen.
  • Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen im Gefahrenbereich (Schießbahn) aufhalten.
  • Alkoholkonsum und Einnahme von Mitteln (Medikamenten), die die Konzentration oder Reaktion beeinträchtigen, sind vor und während des Schießens verboten. Rauchen, Essen und Trinken am Stand sowie alle Tätigkeiten, die anderen Schützen stören könnten, sind nicht erlaubt.
  • Tiere sind am Schießstand, mit Ausnahme von ausgebildeten oder auszubildenden Schutz-, Jagd- und Diensthunde verboten.
  • Der Schießstand ist sauber zu halten. Abfall ist in den dafür bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen.

Standordnung des SSV Jagerberg

Schutzausrüstung

  • Jeder Schütze hat in Eigenverantwortung ausreichenden Gehörschutz zu tragen und eine Schutzbrille zu verwenden.
  • Auf zweckmäßige Bekleidung und geschlossenes Schuhwerk ist zu achten.

Standordnung des SSV Jagerberg

Hantieren mit Waffen

  • Grundsätzlich ist jede Waffe als geladen zu betrachten, bis man sich nicht selbst vom Zustand überzeugt hat.
  • Die Waffe darf erst am Schützenstand dem Transportbehältnis entnommen werden.
  • Die Waffe muss immer so ausgerichtet sein, dass der Lauf in Richtung Geschossfang zeigt (Mündungsdisziplin).
  • Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen ist nur am Stand und nur mit in Richtung Geschossfang zeigender Mündung gestattet. Der Abzugsfinger muss sich dabei deutlich erkennbar außerhalb des Abzugsbügels befinden.
  • Der Abzugsfinger darf sich nur bei der Schussabgabe am Abzug befinden.
  • Waffen dürfen nur ungeladen und mit offenem Verschluss und sichtbarem Auswurffenster bzw. ausgeschwenkter Trommel abgelegt werden. Das Magazin ist vorher zu entfernen. Der Lauf der abgelegten Waffe muss in Richtung Geschossfang zeigen.
  • Ladehemmungen oder sonstige Waffenstörungen sind mit in Richtung Geschossfang zeigender Mündung selbst zu beheben und so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. Ist eine Störung nicht behebbar, dann ist die Waffe unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen aus dem Stand bringen.
  • Defekte Munition (Zündversager) ist mitzunehmen oder im dafür bereitgestellten Behältnis am Schützenstand zu entsorgen.
  • Bei Wettkämpfen haben sich die Schützen an die Anweisung der Standaufsicht und des Standpersonals zu halten.
  • Im Interesse der Sicherheit kann und muss das Aufsichtspersonal das Schießen sofort einstellen.
  • Jede Handlung, die das Standpersonal als unsichere oder inkompetente Waffenhandhabung erachtet, die gegen Sicherheitsregeln verstoßen und eine Gefahr für Personen darstellen, haben eine Disqualifikation zur Folge. Ungebührliches Benehmen eines Teilnehmers kann ebenso zur Disqualifikation und zum Verweis vom Veranstaltungsgelände führen.

Standordnung des SSV Jagerberg

Erlaubte Waffen und Munition

  • Grundsätzlich sind alle Kurzwaffenkaliber, Jagd-, Sport- und Scharfschützenwaffen bis Kaliber .50 BMG erlaubt.
  • Das Abfeuern von Schrotpatronen ist verboten.
  • Flintenlaufgeschoße dürfen nur im Kurzwaffenstand abgeschossen werden. Sollten andere Schützen anwesend sein, dann ist deren Einverständnis einzuholen. Dasselbe gilt auch für Halbautomaten und für Faustfeuerwaffen in schneller Schlussfolge.
  • Die Verwendung von Schwarzpulverwaffen aller Art ist verboten.
  • Leuchtspur-, Explosiv-, Reizgas- Hartkern-, Knall- und Cal.4 Munition sowie jegliche Pyrotechnik darf nicht verwendet werden.

Standordnung des SSV Jagerberg

Verwenden der Standeinrichtung

  • Schäden am Stand und der Einrichtung, egal ob vorgefunden oder selbst verursacht, sind ohne unnötigen Aufschub einem Verantwortlichen zu melden. Soweit eruierbar werden die Schäden, egal ob sie fahrlässig, grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurden, dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Die Mitnahme eigener Scheiben ist erlaubt. Sie dürfen aber nicht auf dem Gelände des SSV Jagerberg entsorgt werden.
  • Die Verwendung von Zielen, die nicht aus Papier/Pappe/Karton bestehen, ist unzulässig.
  • Vom Verein zur Verfügung gestellte Standeinrichtung (mobile Kugelfänge usw.) sind erst nach erfolgter Einweisung zu nutzen.
  • Beim Schießen im Sitzen sind die Scheiben auf die maximale Distanz auszufahren.
  • Im 25 Meter Stand darf vor der Feuerlinie (Brüstung) nicht geschossen werden. Im 100 Meter Stand ist es den „dynamischen Schützen“ gestattet, wenn die IPSC- Trainingsveranstaltung bzw. der Bewerb organisiert und unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt wird.
  • Grundsätzlich ist das Schießen ohne Standbeleuchtung erlaubt. Jedoch ist der Schütze verantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen ausnahmslos eingehalten werden können.
  • Die Be- und Entlüftung des Schützenstandes kann in Eigenverantwortung und zutreffendenfalls nach Absprache mit den anderen Teilnehmern reduziert und sogar ausgeschaltet werden.

Standordnung des SSV Jagerberg

Verwenden von Anbauteilen

  • Bei der Verwendung von Mündungsbremsen, Kompensatoren oder ähnlichen Vorrichtungen ist darauf zu achten, dass weder andere Schützen noch die Standeinrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden.
  • Diverser Zielbeleuchtungs-, Markierungs- und Lasersystemen sind so zu handhaben, dass keine Gefährdung für Schützen oder Dritte besteht. Sie sind so einzusetzen, dass andere Standbenützer nicht belästigt oder abgelenkt werden.

Standordnung des SSV Jagerberg

Schlussbestimmungen

Der Sportschützenverein Jagerberg behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit zu ändern und wird in einem solchen Fall die Nutzer vor Inkrafttreten rechtzeitig informieren.

Jagerberg, am 20.07.2024
Der Obmann
Erich Kaufmann